07.2009 Neue Lehrgangsserie zum Schutz gegen Ertrinken
Initialzündung für diesen neuen Lehrgangstyp war eine Anfrage eines großen Kunden.
Bezüglich Unterweisungen macht der Gesetzgeber in vielen Fällen keine genauen Angaben, wie diese auszusehen haben. Allerdings werden zum Beispiel von der BauV im §106 zusätzlich zur Unterweisung jährliche Übungen mit der Schutz und Rettungsausrüstung gefordert, worüber auch Vermerke geführt werden müssen.
Für unsere Ausbildung wurde ein eigenes Programm zusammengestellt.
Die Trainer haben eigene Ausbildungen dafür absolviert.
Wir verwenden spezielle PSA und machen die notwendigen praktischen Übungen:
Nur wer einmal mit voller Montur im Wasser war, hat im Ernstfall eine wirkliche Chance!
Und es gilt das was auch für die Arbeit mit PSA gegen Absturz generell gilt:
Nur wer die Rettung praktisch geübt hat, kann im Ernstfall rasch und richtig reagieren!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Fragen Sie uns nach den Details zu unserem "Gewässer Lehrgang"!