PSA. Steigschutzanlagen. Anschlagpunkte
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, Einzelanschlagpunkte und Steigschutzanlagen müssen regelmäßig durch eine sachkundige Person überprüft werden. HOEHENWERKSTATT übernimmt die gesetzlich geforderten Prüfungen inkl. Dokumentation der Überprüfung. Wir prüfen Ihre Ausrüstung auch zeitgleich während einem Lehrgang und stellen Ihnen inzwischen eine passende Leihausrüstung zur Verfügung.

Allgemeines
Ein sachkundiger Mitarbeiter der HOEHENWERKSTATT GmbH übernimmt auf Wunsch die jährliche Überprüfung der PSA gegen Absturz der LehrgangsteilnehmerInnen, während diese den Lehrgang absolvieren. Von der Überprüfung ausgeschlossen sind lediglich Teile, welche laut Bedienungsanleitung vom Hersteller überprüft werden müssen (z.B. die meisten Höhensicherungsgeräte). Die Überprüfung der PSA wird vom Sachkundigen dokumentiert. Sie erhalten eine Kopie des Prüfberichts.
Prüfung der PSA zeitgleich während dem Lehrgang
Die Prüfung der PSA ist besonders zeitgleich während einem Lehrgang empfehlenswert. Die TeilnehmerInnen können, während sich die eigene PSA bei der Überprüfung befindet, mit Leihausrüstungen der HOEHENWERKSTATT GmbH die Praxisübungen gefahrlos absolvieren.
Ihre Vorteile
- Die MitarbeiterInnen können sich im Arbeitsalltag auf eine überprüfte PSA verlassen.
- Es entstehen keine Ausfallszeiten durch fehlende PSA, welche sich bei der Überprüfung befindet.
- Unklarheiten bezüglich Ausrüstungsgegenstände, Beschädigungen usw. können direkt mit den betroffenen MitarbeiterInnen geklärt werden.
WICHTIG: Die Überprüfung der PSA gleichzeitig während dem Lehrgang kann nur durchgeführt werden, wenn Sie rechtzeitig im Voraus mit dem Lehrgang gebucht wird
Austausch von PSA während der Prüfung
Sie stellen uns Austausch-PSA zur Verfügung, bzw. wir bringen welche mit. Defekte oder abgelaufene PSA wird sofort ersetzt. Ihre MitarbeiterInnen haben immer ein vollständiges Set!
Prüfung der PSA in der HOEHENWERKSTATT
Sie können uns die PSA zusenden oder überbringen. Sie wird dann von uns überprüft und die Prüfung schriftlich dokumentiert. Bitte VORHER einen Termin vereinbaren.
Prüfung der PSA vor Ort bei Ihnen
Wenn Sie eine ausreichende Anzahl von Sets haben, dann kommen wir gerne zu Ihnen und nehmen die Überprüfung vor Ort vor!
Überprüfung von Steigschutzanlagen
Da auch die Schienensysteme von Steigschutzanlagen einer mindestens jährlichen Überprüfung unterzogen werden müssen, können wir Ihnen auch einen Sachkundigen für Steigschutzsysteme anbieten, der die Sicherungssysteme von den namhaften Herstellern wie Söll, Haca, Protecta, Sala, etc. überprüft.
Überprüfung von Anschlagpunkten
Die Überprüfung von Einzelanschlagpunkten (EAPs) fällt in die Kategorie Problemfälle.
Warum? Eine Sichtprüfung kann nur die aussen sichtbaren Teile begutachten. Was im Bohrloch und hinter verbauten Teilen liegt kann nicht einmal erraten werden. Ein Auszugstest ist aufwändig und der EAP kann dabei nur teilbelastet werden. Und was hält er nach der Belastung aus? Höchste Bedeutung kommt daher dem "Dübelprotokoll" zu. Wenn ein Anschlagpunkt von einem eigens dafür geschulten Mitarbeiter gesetzt wurde, und über diesen Vorgang ein Dübelprotokoll existiert, dann kann man auch mittels Sichtprüfung davon ausgehen, dass der EAP bei einer Belastung die auftretenden Kräfte aufnehmen wird!
Da heutzutage in den meisten Fällen aber weder derjenige bekannt ist, der den EAP gesetzt hat und ausserdem Dübelprotokolle meistens nicht vorhanden sind, haben wir von HOEHENWERKSTATT einen neuen Weg eingeschlagen:
Nur dort, wo Dübelprotokolle vorhanden sind, wo zugelassene Anschlagpunkte von einer Fachfirma verbaut wurden, lohnt es sich eine Sichtprüfung durchzuführen. In allen anderen Fällen, wird der Anschlagpunkt vor Ort begutachtet und beim geringsten Zweifel durch einen neuen ersetzt. Das kommt insgesamt günstiger und schafft letztlich eine langfristig sichere Basis!
Wir bieten übrigens auch Ausbildungen zum Sachkundigen für Anschlagpunkte an!
Gesetzliche Basis für PSA Überprüfungen
Persönliche Schutzausrüstung muss regelmäßig - mindestens jährlich einer Sachkundigenprüfung unterzogen werden. Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden. In Österreich und Deutschland beruht das auf folgenden Grundlagen:
Österreich: Gebrauchsanleitung des Herstellers nach EN 365; BauV §30; §151
Deutschland: Gebrauchsanleitung des Herstellers nach EN 365; BGR 198 §8.2.2