Beratung / Evaluierung

Grundlage aller Dienstleistungen sind Evaluierungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren welche in Österreich auf §4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und §4 PSA-V beruhen.

  • Wir helfen Ihnen unnötige Umwege und kostspieliges „trial and error“ zu vermeiden.
  • Unsere Spezialisten sind mit den speziellen Anforderungen auf Höhenarbeitsplätzen bestens vertraut. Sie können auf deren reichen Erfahrungs- und Wissensschatz zugreifen und ersparen sich, das Rad neu erfinden zu müssen.
  • Unser Know-How schont Ihre Ressourcen und die Ihrer MitarbeiterInnen.
  • Mit uns sparen Sie Kosten und Nerven!

Kontaktieren Sie uns!

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