ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 15.07.2024

1. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von HOEHENWERKSTATT GmbH erbracht werden, wie Lehrgänge (auch Schulungen, Kurse, Training, Seminare genannt), PSA- & Anlagenüberprüfungen, Beratungen, Evaluierungen, Arbeitsdurchführungen, Montagen und Material- & PSA Verkäufe, Sportveranstaltungen, etc.! Sondervereinbarungen gelten lt. schriftlichen Auftragsbestätigungen.

2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete Leistung der HOEHENWERKSTATT GmbH.
2.2 HOEHENWERKSTATT GmbH führt die Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte durch. Dies gilt auch in Bezug auf die Auswahl der Referenten/Trainer bei Lehrgängen.

3. BESTELLUNGEN VON LEISTUNGEN / LEHRGANGSANMELDUNGEN
3.1 Bestellungen müssen per Email erfolgen. Nach Eingang der schriftlichen Bestellung erhalten Sie von HOEHENWERKSTATT GmbH eine Auftragsbestätigung mit den organisatorischen Informationen zu den von Ihnen gebuchten Leistungen.
3.2 Anmeldungen zu einem Lehrgang werden für HOEHENWERKSTATT GmbH erst bindend, wenn vereinbarte Vorauszahlungen eingelangt sind. Freie Plätze werden nach Zahlungseingang gereiht.

4. GEBÜHREN UND KOSTEN
4.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung/Anmeldung gültigen Preise.
4.2 Tagespauschalen beinhalten soweit nicht anders angegeben 8 Arbeitsstunden. Darüber hinaus geleistete Stunden werden nach Aufwand verrechnet.
4.3 Alle Kosten sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen, wobei sich HOEHENWERKSTATT GmbH vorbehält, Zahlungen im Voraus zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden 9% Verzugszinsen zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, HOEHENWERKSTATT GmbH sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
4.4 Nachträgliche Änderungen von Rechnungen abweichend von der ursprünglichen Auftragsbestätigung zB. auf neue Geschäftspartner sind kostenpflichtig. Der ursprüngliche Kunde haftet für die tatsächliche Bezahlung der Leistung.
4.5 Bei Durchführung von Leistungen beim Kunden werden von HOEHENWERKSTATT GmbH Kosten, wie Fahrtzeit, Fahrstrecke, Übernachtungskosten und ev. sonstige Spesen zusätzlich verrechnet.
4.6 Die Kosten für Lehrgänge schließen standardmäßig folgende Leistungen ein:
theoretische und/oder praktische Unterweisung je nach Lehrgangsdefinition; Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme im Trainingszentrum; Teilnahmebestätigung oder Zertifikat bei Lehrgängen mit Abschlussprüfung. Abweichungen und weitere Leistungen laut schriftlicher Auftragsbestätigung möglich.
4.7 Die Lehrgangskosten beinhalten nicht eventuell nötige Übernachtungen und Verpflegung des Kunden.
4.8 Eine nur zeitweise Teilnahme an Lehrgängen berechtigt nicht zur Minderung der Lehrgangskosten und kann auch ein Ausschließungsgrund sein.
4.9 Leihmaterial für Lehrgänge wird dem Kunden von HOEHENWERKSTATT GmbH nur für die Dauer des Lehrgangs zur Verfügung gestellt. Etwaige Leihgebühren lt. Auftragsbestätigung. Diebstahl wird angezeigt!
4.10 Schäden an Leihmaterial und Einrichtungen von HOEHENWERKSTATT GmbH im Rahmen von Lehrgängen, welche durch den Kunden durch mutwilliges Fehlverhalten entstehen, werden dem Kunden angelastet. Der Kunde hat alle entstandenen Kosten zu tragen.

5. RÜCKTRITT, TERMINÄNDERUNGEN UND STORNOGEBÜHREN
5.1 Vertragsrücktritt, Stornierung von Leistungen durch den Kunden
5.1.1 Schriftliche (Email) und persönliche Bestellungen durch den Auftraggeber gelten als verbindlich.
5.1.2 Für Stornierungen von Lehrgängen durch den Kunden gilt: Stornierungen sind nur schriftlich per Email möglich. Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden später als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Kurstermin wird dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 50% der Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt; bei Absagen, die später als 7 Kalendertage vor dem Termin erfolgen, oder bei Nichterscheinen des Kunden, stellt HOEHENWERKSTATT GmbH die volle Kursgebühr zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung.
5.1.3 Für Stornierungen von Lehrgängen im Bereich Seilzugangstechnik (HA, HFK, A*HFK, IRATA 1-3) gilt zusätzlich eine frühere Stornierungsfrist: bei Storno ab 30 Kalendertage vor dem Kurstermin werden 25% Stornopauschale zuzügl. MwSt. fällig. Restliche Stornofristen wie unter 5.1.2.
5.2 Stornierung von Leistungen durch HOEHENWERKSTATT GmbH
5.2.1 Erst die schriftliche Auftragsbestätigung durch HOEHENWERKSTATT GmbH bestätigt die verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden.
5.2.2 Vereinbarte Vorauszahlungen müssen zur Gänze zum vereinbarten Termin eingelangt sein, damit eine für HOEHENWERKSTATT verbindliche Reservierung zustandekommt. Die sonstigen Stornobedingungen seitens HOEHENWERKSTATT gelten davon unberührt weiter.
5.2.3 Bestehende Verträge werden ungültig, wenn aufgrund nachträglich geänderter gesetzlicher Grundlagen, die Durchführung von Leistungen nicht mehr gesetzeskonform wäre. Auch wenn aufgrund von nicht im Einflussbereich von
HOEHENWERKSTATT GmbH liegende Gründe, eine Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich ist, kann diese den Auftrag stornieren bzw. Termine verschieben. Bereits geleistete Zahlungen durch den Kunden werden bei einer Stornierung zur Gänze rückerstattet, ausser es bestehen schriftliche Sondervereinbarungen. Es entstehen daraus keine weiteren Schadenersatzansprüche.
5.2.4 HOEHENWERKSTATT GmbH behält sich weiters das Recht vor, dass wenn Kunden durch falsche oder unvollständige Angaben, die Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich machen, den Vertrag zu stornieren. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche entstandenen Kosten zuzüglich etwaiger Schadenersatzansprüche. Geleistete Zahlungen werden einbehalten.
5.3 Terminverlegung oder Absagen durch HOEHENWERKSTATT GmbH
5.3.1 HOEHENWERKSTATT GmbH behält sich das Recht vor Termine zu verschieben oder abzusagen, wenn aus organisatorischen Gründen eine Durchführung der vereinbarten Veranstaltung nicht möglich ist.
5.3.2 Obiges gilt auch insbesondere für Lehrgänge bei Ausfall von Trainern und/oder Referenten oder wenn bei Lehrgängen die MindestteilnehmerInnenanzahl nicht erreicht wird (Standard bei Sammelterminen soweit nicht anders angegeben: 6 Personen).
5.3.3 Besteht aus terminlichen Gründen seitens des Kunden keine Möglichkeit zur Umbuchung oder müssen Termine ersatzlos abgesagt werden, werden zuvor einbezahlte Gebühren zur Gänze zurückerstattet. Es entsteht kein Anspruch auf Erstattung weiterer Schadenersatzansprüche.

6. AUSSCHLUSS VON LEHRGANGSTEILNEHMERINNEN
HOEHENWERKSTATT GmbH kann TeilnehmerInnen unter Beibehaltung des Anspruchs auf die volle Lehrgangsgebühr vom Unterricht oder Teilen davon ausschließen, wenn der/die TeilnehmerIn den Anweisungen des Lehrpersonals nicht nachkommt und sich oder andere dadurch in ihrer Gesundheit bedroht (gilt auch bei Verständigungsproblemen durch fremdsprachige TeilnehmerInnen), sowie wenn er Einrichtungsgegenstände und Schulungsmaterial der HOEHENWERKSTATT GmbH grob fahrlässig beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen wichtigen ihm zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für den Veranstalter bzw. Referenten oder andere
TeilnehmerInnen nicht zumutbar ist.
Während der Lehrgangszeiten herrscht Alkoholverbot. Alkoholisierte TeilnehmerInnen werden ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühren von der weiteren Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

7. URHEBERRECHTE
7.1 Sämtliche Rechte am zur Verfügung gestellten Informationsmaterial bleiben bei HOEHENWERKSTATT GmbH.
7.2 Jede Reproduktion/Vervielfältigung von Unterlagen – auch auszugsweise – in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer bzw. digitaler Systeme oder mit anderen Verfahren) um Inhalte der Seminare für sich und andere weiterführend nutzbar zu machen oder die Weitergabe von Lehrgangsmaterial an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOEHENWERKSTATT GmbH, ist unzulässig.
7.3 Verstöße gegen das Urheberrecht werden gerichtlich geahndet.

8. WEITERE BEDINGUNGEN FÜR LEHRGÄNGE
8.1 Die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrgänge sind dem bei Vertragsabschluss gültigen Lehrgangsangebot zu entnehmen.
8.2 Teilnahmebestätigungen bzw. Zertifikate werden dem bei Vertragsabschluss gültigen Lehrgangsangebot entsprechend ausgefertigt.
8.3 Teilnahmebestätigung:
Die Teilnahme wird dann erfolgreich bestätigt, wenn der/die TeilnehmerIn folgende Bedingungen erfüllt:
A. Der/die TeilnehmerIn absolvierte mindestens 75% des Theorieunterrichts.
B. Der/die TeilnehmerIn absolvierte 100% des kursrelevanten Teils der praktischen Übungen.
Eingeschränkte Teilnahmebestätigungen können vergeben werden, wenn ein/e TeilnehmerIn einzelne oder mehrere notwendige Übungen nicht oder mit Fehlern absolviert. Die Bewertung von Fehlern obliegt ausschließlich dem jeweiligen Trainer bzw. dem Lehrgangsleiter in Absprache mit der technischen Leitung und der Geschäftsführung.
8.4 Zertifikat:
Zertifikate werden nach Lehrgängen mit Abschlussprüfungen ausgestellt. Im Zertifikat wird das „BESTEHEN“ bzw. das „NICHT BESTEHEN“ der Abschlussprüfung bestätigt. Kriterien für „bestanden“ oder „nicht bestanden“ werden spätestens vor Prüfungsbeginn dargelegt. Nach rechtzeitiger Absprache können bei firmenbezogenen Gruppenlehrgängen zwischen HOEHENWERKSTATT GmbH und Auftraggeber spezielle Kriterien festgelegt werden. Dies hat schriftlich zu erfolgen.
8.5 Vorgegebene Trainingsabläufe und -inhalte können durch HOEHENWERKSTATT GmbH auch kurzfristig, also auch während dem Lehrgang abgeändert werden.
8.6 Lehrgänge vor Ort:
Bei Lehrgängen vor Ort ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass geeignete Theorie- und Praxisbereiche zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber haftet für die Rahmenbedingungen vor Ort. Eine verantwortliche, befugte Person übernimmt die Betreuung und Einweisung auf unternehmens- und anlagenspezifische Bedingungen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die zur Verfügung gestellten Übungsobjekte sicher benutzt werden können!
8.7 Verwendung eigener mitgebrachter PSA ist nur gestattet, wenn das beim jeweiligen Lehrgang von HOEHENWERKSTATT GmbH gestattete wird und wenn der Auftraggeber das erlaubt und er garantiert, dass die PSA innerhalb der letzten 12 Monate der dokumentierten, jährlichen Sachkundigenprüfung unterzogen wurde. HOEHENWERKSTATT GmbH übernimmt keine Haftung für den Zustand dieser PSA. Bei Fragen und im Zweifelsfall bitte unbedingt Rücksprache halten. In jedem Fall haben die Trainer bei offensichtlichen Mängeln bzw. nicht gegebener Übungstauglichkeit das Recht, die Verwendung mitgebrachter PSA einzuschränken.
8.8 TeilnehmerInnen haften für Ihre gesundheitliche Eignung, am Lehrgang teilzunehmen. Probleme am Lehrgangstag müssen dem Trainer unverzüglich gemeldet werden.
8.9 Standardsprache bei Lehrgängen soweit nicht anders schriftlich vereinbart: deutsch. TeilnehmerInnen die den Lehrgangsinhalten lt. Trainereinschätzung nicht folgen können, können eingeschränkte Teilnahmebestätigungen erhalten.

9. WEITERE BEDINGUNGEN FÜR PSA- UND ANLAGENÜBERPRÜFUNGEN
9.1 Die Prüfer haben das Recht, defekte bzw. auszuscheidende PSA aus dem Set zu entfernen bzw. als defekt zu kennzeichnen.
9.2 Ebenso dürfen als „Nicht OK“ geprüfte Anlagen zum Beispiel mit „Gesperrt“-Band gekennzeichnet werden.

10. LIEFERBEDINGUNGEN
Es gelten die Lieferbedingungen laut jeweiliger schriftlicher Auftragsbestätigung. HOEHENWERKSTATT GmbH haftet nicht bei Lieferverzögerungen seitens dritter wie zum Beispiel Hersteller und Lieferanten.

11. EIGENTUMSVORBEHALT
HOEHENWERKSTATT GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor. Soweit HOEHENWERKSTATT GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, hat der Kunde die ursprünglich gelieferte Ware unverzüglich an HOEHENWERKSTATT GmbH zu retournieren.

12. HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
12.1 In den Betriebsstätten der HOEHENWERKSTATT gelten die vor Ort ausgehängten Sicherheitsbestimmungen. Insbesondere LehrgangsteilnehmerInnen haben die Sicherheitsbestimmungen bei Betreten des Trainingszentrums zu lesen.
12.2 HOEHENWERKSTATT GmbH gewährleistet, dass die für die Lehrgänge zum Einsatz kommenden Materialien wie PSA, Seile, Fallschutzeinrichtungen, etc. den gesetzlichen Normen entsprechen und regelmäßig der gesetzlich geforderten Überprüfung unterzogen werden.
12.3 Die Auswahl der jeweiligen Leistung von HOEHENWERKSTATT GmbH liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere die Auswahl von Lehrgangsinhalten.
12.4 Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die HOEHENWERKSTATT GmbH keine Haftung.
12.5 HOEHENWERKSTATT GmbH verpflichtet sich nach bestem Willen und Vermögen zu einer fach- und termingerechten Erfüllung der im Vertrag beschlossenen Leistungen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber spätestens bis zu 7 Tage nach Erhalt der Leistung schriftlich mitzuteilen.
12.6 Für Leistungen, die durch nicht vermeidbare Ereignisse, verspätet oder nicht vollbracht werden können, haftet HOEHENWERKSTATT GmbH nicht.

13. DATENSCHUTZ
Kundenspezifische Daten werden ausschließlich für interne Zwecke gespeichert und nicht automatisiert erfasst. Es werden keine Profile erstellt. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn das zur Angebots- bzw. Auftragsbearbeitung notwendig ist. Geburtsdaten werden ausschließlich zur eindeutigen Identifikation der TeilnehmerInnen für Teilnehmerlisten, Teilnahmebestätigungen und Zertifikate gespeichert. Alle TeilnehmerInnen stimmen diesem Vorgang ausdrücklich zu!

14. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
14.1 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
14.2 Durch die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bedingungen werden die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.

15. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht.

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