Grundlage aller Dienstleistungen sind Evaluierungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren welche in Österreich auf §4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und §4 PSA-V beruhen.
- Wir helfen Ihnen unnötige Umwege und kostspieliges “trial and error” zu vermeiden.
- Unsere Spezialisten sind mit den speziellen Anforderungen auf Höhenarbeitsplätzen bestens vertraut. Sie können auf deren reichen Erfahrungs- und Wissensschatz zugreifen und ersparen sich, das Rad neu erfinden zu müssen.
- Unser Know-How schont Ihre Ressourcen und die Ihrer MitarbeiterInnen.
- Mit uns sparen Sie Kosten und Nerven!