ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 04.08.2025
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von HOEHENWERKSTATT GmbH erbracht werden, wie Lehrgänge (auch Schulungen, Kurse, Training, Seminare genannt), PSA- & Anlagenüberprüfungen, Beratungen, Evaluierungen, Arbeitsdurchführungen, Montagen und Material- & PSA Verkäufe, Sportveranstaltungen, etc..
1.2 Durch Aufnahme des Geschäftsverkehrs nimmt der Auftraggeber die vorliegenden AGB vorbehaltlos zustimmend zur Kenntnis. HOEHENWERKSTATT GmbH wird sohin ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Andere Geschäftsbedingungen, Vertragsformblätter, etc. gelten ausdrücklich als abbedungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten gelten nur, wenn sich HOEHENWERKSTATT GmbH schriftlich mit ihrer Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Sonstige Sondervereinbarungen gelten nur lt. schriftlicher Auftragsbestätigungen seitens HOEHENWERKSTATT GmbH.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete Leistung der HOEHENWERKSTATT GmbH.
2.2 HOEHENWERKSTATT GmbH führt die Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte durch. Dies gilt auch in Bezug auf die Auswahl der Referenten/Trainer bei Lehrgängen.
2.3 Alle Angebote von HOEHENWERKSTATT GmbH sind freibleibend. Nimmt der Auftraggeber das freibleibende Angebot von HOEHENWERKSTATT GmbH an, so kommt grundsätzlich erst mit Auftragsbestätigung ein Vertrag zustande.
3. BESTELLUNGEN VON LEISTUNGEN / LEHRGANGSANMELDUNGEN
3.1 Bestellungen müssen per Email erfolgen. Nach Eingang der schriftlichen Bestellung erhalten Sie von HOEHENWERKSTATT GmbH eine Auftragsbestätigung mit den organisatorischen Informationen zu den von Ihnen gebuchten Leistungen.
3.2 Anmeldungen zu Sammelterminen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
3.3 Anmeldungen zu einem Lehrgang werden für HOEHENWERKSTATT GmbH erst bindend, wenn vereinbarte Vorauszahlungen eingelangt sind. Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht fristgerecht eintreffen, können die Plätze direkt an andere weitervergeben werden.
4. GEBÜHREN UND KOSTEN
4.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung/Anmeldung gültigen Preise.
4.2 Tagespauschalen beinhalten soweit nicht anders angegeben 8 Arbeitsstunden. Darüber hinaus geleistete Stunden werden nach Aufwand verrechnet.
4.3 Alle Kosten sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen, wobei sich HOEHENWERKSTATT GmbH vorbehält, Zahlungen im Voraus zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden 9% Verzugszinsen zu bezahlen. Bei Gültigkeit des KSchG sind 5% Verzugszinsen fällig. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, HOEHENWERKSTATT GmbH sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
4.4 Nachträgliche Änderungen von Rechnungen abweichend von der ursprünglichen Auftragsbestätigung z.B. auf neue Geschäftspartner sind kostenpflichtig. Der ursprüngliche Kunde haftet für die tatsächliche Bezahlung der Leistung.
4.5 Bei Durchführung von Leistungen beim Kunden werden von HOEHENWERKSTATT GmbH Kosten, wie Fahrtzeit, Fahrstrecke, Übernachtungskosten und ev. sonstige Spesen zusätzlich verrechnet.
4.6 Die Kosten für Lehrgänge schließen standardmäßig folgende Leistungen ein: theoretische und/oder praktische Unterweisung je nach Lehrgangsdefinition; Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme im Trainingszentrum; Teilnahmebestätigung oder Zertifikat bei Lehrgängen mit Abschlussprüfung. Abweichungen und weitere Leistungen laut schriftlicher Auftragsbestätigung möglich.
4.7 Die Lehrgangskosten beinhalten nicht eventuell nötige Übernachtungen und Verpflegung des Kunden.
4.8 Eine nur zeitweise Teilnahme an Lehrgängen berechtigt nicht zur Minderung der Lehrgangskosten und kann auch ein Ausschließungsgrund sein.
4.9 Leihmaterial für Lehrgänge wird dem Kunden von HOEHENWERKSTATT GmbH nur für die Dauer des Lehrgangs zur Verfügung gestellt. Etwaige Leihgebühren lt. Auftragsbestätigung. Diebstahl wird angezeigt!
4.10 Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen Zeugnisse und Ausweise können gegen Gebühr auch für zurückliegende Jahre so weit verfügbar, als Duplikat angefordert werden.
4.11 Schäden an Leihmaterial und Einrichtungen von HOEHENWERKSTATT GmbH im Rahmen von Lehrgängen, welche durch den Kunden durch mutwilliges Fehlverhalten entstehen, werden dem Kunden angelastet. Der Kunde hat alle entstandenen Kosten zu tragen.
5. RÜCKTRITT, TERMINÄNDERUNGEN UND STORNOGEBÜHREN
5.1 Vertragsrücktritt, Stornierung von Leistungen durch den Kunden
5.1.1 Schriftliche (z.B. Email) und persönliche Bestellungen durch den Auftraggeber gelten nach Auftragsbestätigung durch HOEHENWERKSTATT GmbH als verbindlich.
5.1.2 Für Stornierungen von Leistungen durch den Kunden gilt: Stornierungen sind nur schriftlich per Email möglich. Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden innerhalb einer bestimmten, unten angeführten Frist vor dem vereinbarten Termin, fallen folgende prozentuale Stornogebühren von den jeweiligen Angebotskosten zuzüglich Mehrwertsteuer an:
innerhalb 30 Kalendertagen 30%
innerhalb 21 Kalendertagen: 40%
innerhalb 14 Kalendertagen: 50%
innerhalb 7 Kalendertagen und bei Nichterscheinen: 100%
5.1.3 Bei Lehrgängen besteht die Möglichkeit, Ersatzteilnehmer zu nominieren, sofern diese Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der ursprüngliche Auftraggeber bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.
5.1.4 Die Rückgabe und der Umtausch von bestellter und gelieferter Ware ist für Firmenkunden ausgeschlossen. Stornierungen sind bei Ware nur möglich, solange der Bestellvorgang beim Hersteller/Lieferanten nicht erfolgt ist und die HOEHENWERKSTATT GmbH ihrerseits von der Bestellung zurücktreten kann. HOEHENWERKSTATT GmbH haftet nicht für falsch bestellte Ware und Ware die für den eigentlichen Einsatzzweck nicht geeignet ist.
5.1.5 Für Privatkunden gilt das Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz. Sie können Ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich per Email widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag der Bestellung durch den Privatkunden. Bestellungen von Lehrgängen müssen von Privatkunden bis spätestens 45 Tage vor dem eigentlichen Kurstermin erfolgen. Spätere Kursbuchungen werden nur akzeptiert, wenn der Privatkunde ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichtet und somit die Stornobedingungen aus 5.1.2 gelten.
5.2 Stornierung von Leistungen durch HOEHENWERKSTATT GmbH
5.2.1 Erst die schriftliche Auftragsbestätigung durch HOEHENWERKSTATT GmbH bestätigt die verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden.
5.2.2 Vereinbarte Vorauszahlungen müssen zur Gänze zum vereinbarten Termin eingelangt sein, damit eine für HOEHENWERKSTATT GmbH verbindliche Reservierung zustandekommt. Die sonstigen Stornobedingungen seitens HOEHENWERKSTATT GmbH gelten davon unberührt weiter.
5.2.3 Bestehende Verträge werden ungültig, wenn aufgrund nachträglich geänderter gesetzlicher Grundlagen, die Durchführung von Leistungen nicht mehr gesetzeskonform wäre. Auch wenn aufgrund von nicht im Einflussbereich von
HOEHENWERKSTATT GmbH liegende Gründe, eine Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich ist, kann diese den Auftrag stornieren bzw. Termine verschieben. Bereits geleistete Zahlungen durch den Kunden werden bei einer Stornierung zur Gänze rückerstattet, ausser es bestehen schriftliche Sondervereinbarungen. Es entstehen daraus keine weiteren Schadenersatzansprüche.
5.2.4 HOEHENWERKSTATT GmbH behält sich weiters das Recht vor, dass wenn Kunden durch falsche oder unvollständige Angaben, die Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich machen, den Vertrag zu stornieren. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche entstandenen Kosten zuzüglich etwaiger Schadenersatzansprüche. Geleistete Zahlungen werden einbehalten.
5.3 Terminverlegung oder Absagen durch HOEHENWERKSTATT GmbH
5.3.1 HOEHENWERKSTATT GmbH behält sich das Recht vor Termine zu verschieben oder abzusagen, wenn aus organisatorischen Gründen eine Durchführung der vereinbarten Veranstaltung nicht möglich ist.
5.3.2 Obiges gilt auch insbesondere für Lehrgänge bei Ausfall von Trainern und/oder Referenten oder wenn bei Lehrgängen die MindestteilnehmerInnenanzahl nicht erreicht wird (Standard bei Sammelterminen soweit nicht anders angegeben: 6 Personen).
5.3.3 Besteht aus terminlichen Gründen seitens des Kunden keine Möglichkeit zur Umbuchung oder müssen Termine ersatzlos abgesagt werden, werden zuvor einbezahlte Gebühren zur Gänze zurückerstattet. Es entsteht kein Anspruch auf Erstattung weiterer Schadenersatzansprüche.
6. AUSSCHLUSS VON LEHRGANGSTEILNEHMERINNEN
6.1 HOEHENWERKSTATT GmbH kann TeilnehmerInnen unter Beibehaltung des Anspruchs auf die volle Lehrgangsgebühr vom Unterricht oder Teilen davon ausschließen, wenn der/ die TeilnehmerIn den Anweisungen des Lehrpersonals nicht nachkommt und sich oder andere dadurch in ihrer Gesundheit bedroht (gilt auch bei Verständigungsproblemen durch fremdsprachige TeilnehmerInnen), sowie wenn er Einrichtungsgegenstände und Schulungsmaterial der HOEHENWERKSTATT GmbH grob fahrlässig beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen wichtigen ihm zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für den Veranstalter bzw. Referenten oder andere TeilnehmerInnen nicht zumutbar ist.
6.2 Während der Lehrgangszeiten und an den Standorten der HOEHENWERKSTATT GmbH herrscht Alkohol- und Drogenverbot. Es dürfen nur Medikamente eingenommen werden, die die Sicherheit der Teilnehmer und von Dritten nicht gefährden. TeilnehmerInnen die in Ihrer Wahrnehmung offenkundig beeinträchtig erscheinen und somit die eigene Sicherheit und die von anderen von Personen gefährden oder wenn dadurch Anlagen und Ausrüstungen beschädigt werden könnten, werden ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühren von der weiteren Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.
6.3 Es gibt bei jeder Veranstaltung eine vereinbarte maximale Teilnehmeranzahl laut Auftragsbestätigung. Wenn der Auftraggeber mehr TeilnehmerInnen als vereinbart zum Termin sendet, dann können überzählige Personen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
7. URHEBERRECHTE
7.1 Sämtliche Rechte am zur Verfügung gestellten Informationsmaterial bleiben bei HOEHENWERKSTATT GmbH.
7.2 Jede Reproduktion/Vervielfältigung von Unterlagen – auch auszugsweise – in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer bzw. digitaler Systeme oder mit anderen Verfahren) um Inhalte der Seminare für sich und andere weiterführend nutzbar zu machen oder die Weitergabe von Lehrgangsmaterial an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOEHENWERKSTATT GmbH, ist unzulässig.
7.3 Verstöße gegen das Urheberrecht werden gerichtlich geahndet.
8. WEITERE BEDINGUNGEN FÜR LEHRGÄNGE
8.1 Die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrgänge sind dem bei Vertragsabschluss gültigen Lehrgangsangebot zu entnehmen.
8.2 Teilnahmebestätigungen bzw. Zertifikate werden dem bei Vertragsabschluss gültigen Lehrgangsangebot entsprechend ausgefertigt.
8.3 Teilnahmebestätigung:
Die Teilnahme wird dann erfolgreich bestätigt, wenn der/die TeilnehmerIn folgende Bedingungen erfüllt:
A. Der/die TeilnehmerIn absolvierte mindestens 75% des Theorieunterrichts.
B. Der/die TeilnehmerIn absolvierte 100% des kursrelevanten Teils der praktischen Übungen.
Eingeschränkte Teilnahmebestätigungen können vergeben werden, wenn ein/e TeilnehmerIn einzelne oder mehrere notwendige Übungen nicht oder mit Fehlern absolviert. Die Bewertung von Fehlern obliegt ausschließlich dem jeweiligen Trainer bzw. dem Lehrgangsleiter in Absprache mit der technischen Leitung und der Geschäftsführung.
8.4 Zertifikat:
Zertifikate werden nach Lehrgängen mit Abschlussprüfungen ausgestellt. Im Zertifikat wird das „BESTEHEN“ bzw. das „NICHT BESTEHEN“ der Abschlussprüfung bestätigt. Kriterien für „bestanden“ oder „nicht bestanden“ werden spätestens vor Prüfungsbeginn dargelegt. Nach rechtzeitiger Absprache können bei firmenbezogenen Gruppenlehrgängen zwischen HOEHENWERKSTATT GmbH und Auftraggeber spezielle Kriterien festgelegt werden. Dies hat schriftlich zu erfolgen.
8.5 Vorgegebene Trainingsabläufe und -inhalte können durch HOEHENWERKSTATT GmbH auch kurzfristig, also auch während dem Lehrgang abgeändert werden.
8.6 Lehrgänge vor Ort: Bei Lehrgängen vor Ort ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass geeignete Theorie- und Praxisbereiche zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber haftet für die Rahmenbedingungen vor Ort. Eine verantwortliche, befugte Person übernimmt die Betreuung und Einweisung auf unternehmens- und anlagenspezifische Bedingungen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die zur Verfügung gestellten Übungsobjekte sicher benutzt werden können!
8.7 Verwendung eigener mitgebrachter PSA ist nur gestattet, wenn das beim jeweiligen Lehrgang von HOEHENWERKSTATT GmbH gestattete wird und wenn der Auftraggeber das erlaubt und er garantiert, dass die PSA innerhalb der letzten 12 Monate der dokumentierten, jährlichen Sachkundigenprüfung unterzogen wurde. HOEHENWERKSTATT GmbH übernimmt keine Haftung für den Zustand dieser PSA. Bei Fragen und im Zweifelsfall bitte unbedingt Rücksprache halten. In jedem Fall haben die Trainer bei offensichtlichen Mängeln bzw. nicht gegebener Übungstauglichkeit das Recht, die Verwendung mitgebrachter PSA einzuschränken.
8.8 TeilnehmerInnen haften für Ihre gesundheitliche Eignung, am Lehrgang teilzunehmen. Probleme am Lehrgangstag müssen dem Trainer unverzüglich gemeldet werden.
8.9 Standardsprache bei Lehrgängen soweit nicht anders schriftlich vereinbart: deutsch. TeilnehmerInnen die den Lehrgangsinhalten lt. Trainereinschätzung nicht folgen können, können eingeschränkte Teilnahmebestätigungen erhalten.
8.10 Bei allen Lehrgängen in den Trainingszentren gelten immer auch die Hausordnungen von HOEHENWERKSTATT GmbH. Bei Veranstaltungen vor Ort gelten die Hausordnungen vor Ort und zusätzlich die Vorgaben von HOEHENWERKSTATT GmbH und deren Lehrpersonen.
8.11 Es gilt ein generelles Tierverbot bei den Veranstaltungen und in den Gebäuden von HOEHENWERKSTATT GmbH. Eine Ausnahme z.B. von Assistenzhunden bitte im Vorfeld im Zuge der Auftragsabwicklung abklären und schriftlich vereinbaren.
9. WEITERE BEDINGUNGEN FÜR PSA- UND ANLAGENÜBERPRÜFUNGEN
9.1 Die Prüfer haben das Recht, defekte bzw. auszuscheidende PSA aus dem Set zu entfernen bzw. als „gesperrt“ zu markieren.
9.2 Ebenso dürfen als „Nicht OK“ geprüfte Anlagen zum Beispiel mit „Gesperrt“-Band gekennzeichnet werden.
10. VERSAND- UND LIEFERBEDINGUNGEN
10.1 Die Wahl des Transportes/Paketservices obliegt HOEHENWERKSTATT GmbH.
10.2 Versandkosten werden bis zu einem bestimmten Nettobestellwert laut Angebot fällig.
10.3 Wenn Ware nicht angenommen wird und nochmals versendet werden muss, werden die zusätzlichen Versandkosten nachverrechnet.
10.4 Der Versand der Ware erfolgt ab Übergabe der Ware an den Transporteur auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung.
10.5 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Käuferwunsch und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.
11. LIEFERBEDINGUNGEN
Es gelten die Lieferbedingungen laut jeweiliger schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. laut dieser AGB. HOEHENWERKSTATT GmbH haftet nicht bei Lieferverzögerungen seitens dritter wie zum Beispiel Hersteller, Lieferanten oder Paketdienste, etc.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
HOEHENWERKSTATT GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor. Soweit HOEHENWERKSTATT GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, hat der Kunde die ursprünglich gelieferte Ware unverzüglich an HOEHENWERKSTATT GmbH zu retournieren.
13. HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
13.1 In den Betriebsstätten der HOEHENWERKSTATT GmbH gelten die vor Ort ausgehängten Sicherheitsbestimmungen. Insbesondere LehrgangsteilnehmerInnen haben die Sicherheitsbestimmungen bei Betreten des Trainingszentrums zu lesen.
13.2 HOEHENWERKSTATT GmbH gewährleistet, dass die für die Lehrgänge zum Einsatz kommenden Materialien wie PSA, Seile, Fallschutzeinrichtungen, etc. den gesetzlichen Normen entsprechen und regelmäßig der gesetzlich geforderten Überprüfung unterzogen werden.
13.3 Die Auswahl der jeweiligen Leistung von HOEHENWERKSTATT GmbH liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, insbesondere die Auswahl von Lehrgangsinhalten und die Auswahl von PSA gegen Absturz für den jeweiligen Arbeitsbereich.
13.4 Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die HOEHENWERKSTATT GmbH keine Haftung.
13.5 HOEHENWERKSTATT GmbH verpflichtet sich nach bestem Willen und Vermögen zu einer fach- und termingerechten Erfüllung der im Vertrag (Auftragsbestätigung) beschlossenen Leistungen.
13.6 Für Leistungen, die durch nicht vermeidbare Ereignisse, verspätet oder nicht vollbracht werden können, haftet HOEHENWERKSTATT GmbH nicht.
13.7 Die Haftung der HOEHENWERKSTATT GmbH beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen, oder auf von HOEHENWERKSTATT GmbH verschuldete Personenschäden, sofern die mangelnde Eignung der für die Lehrgänge zum Einsatz kommenden Materialien nicht ohnehin für den Auftraggeber erkennbar war. Der Auftraggeber ist zur Überprüfung der Materialien verpflichtet. Allfällige Mängel sind der HOEHENWERKSTATT GmbH
bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen umgehend, spätestens jedoch binnen 1 Woche schriftlich anzuzeigen. Liegt ein von der HOEHENWERKSTATT GmbH zu vertretender Mangel vor und verlangt der Auftraggeber rechtzeitig Verbesserung, wird die HOEHENWERKSTATT GmbH innerhalb angemessener Frist für einen Ersatz sorgen. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Fall von Produktrückrufen von Herstellern bezüglich der von HOEHENWERKSTATT GmbH verwendeten Materialien HOEHENWERKSTATT GmbH keine direkte Haftung übernehmen kann. HOEHENWERKSTATT GmbH wird sich jedoch bemühen, den Auftraggeber in einem solchen Fall bei der Regelung der Angelegenheit zu unterstützen. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind bei sonstigem Verlust binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen. Ist der Auftraggeber Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14. DATENSCHUTZ
Kundenspezifische Daten werden ausschließlich für interne Zwecke gespeichert und nicht automatisiert erfasst. Es werden keine Profile erstellt. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn das zur Angebots- bzw. Auftragsbearbeitung notwendig ist. Geburtsdaten werden ausschließlich zur eindeutigen Identifikation der TeilnehmerInnen für Teilnehmerlisten, Teilnahmebestätigungen und Zertifikate gespeichert. Alle TeilnehmerInnen stimmen diesem Vorgang ausdrücklich zu!
15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
15.1 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
15.2 Durch die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bedingungen werden die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
16. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.