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Der zentrale Inhaltspunkt der AI (Arbeitsinspektion) ist die Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen! Diese sollen während der Arbeitszeit so wirksam wie möglich geschützt werden. So gesund wie sie morgens in die Arbeit gehen, sollen sie abends auch wieder sicher zu Hause ankommen. Zusätzlich geht es auch darum, dass am Ende des Berufslebens alle ArbeitnehmerInnen unbelastet in den Ruhestand gehen können. Österreichweit sind etwa 300 ArbeitsinspektorInnen im Einsatz.
Nein, Kontrollen müssen grundsätzlich nicht angekündigt werden. Soll eine bestimmte Person vor Ort jedoch anwesend sein, dürfen Kontrollen seitens der AI auch angekündigt werden. Besteht ein Verdacht auf Gefahr für Leben oder Gesundheit erfolgen Kontrollen unangemeldet.
Stellt die AI eine Übertretung einer Verordnung fest, so sind ArbeitgeberInnen grundsätzlich von der AI zu beraten. Außerdem setzt sie eine Frist an, in welcher die festgestellten Mängel zu beheben sind. Werden die Mängel nicht innerhalb der Frist behoben oder handelt es sich um schwerwiegende Übertretungen, erstattet das Arbeitsinspektorat Anzeige bei der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde.
Wenn das AI zum Beispiel eine Schulung für PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) fordert, muss die Kursbuchung vor der Fristablauf passieren. Das AI soll auf jeden Fall über den Fortschritt informiert werden. D.h. der gebuchte Kurstermin muss vor der Fristablauf dem AI bekanntgegeben werden. Andernfalls fordert das Eingabe-System des AI eine verpflichtende weitere Begehung. Bestenfalls wird alles fristgerecht erledigt und gemeldet. So haben beide Seiten ihre Pflicht mit dem geringsten Aufwand und im guten Einvernehmen erfüllt.