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Digitale unterstütze Unterweisungen sind grundsätzlich zulässig. Das bedeutet: Geeignete Inhalte können online, in digitalen Lernmodulen oder per E-learning vermittelt werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden (verständliche Sprache, Nachweis der Teilnahmen, Verständnisüberprüfungen etc.).
Eine vollständige Verlagerung in die digitale Sphäre ist nicht erlaubt, denn Unterweisungen ohne Möglichkeiten für Rückfragen, Dialog oder Anpassung an individuelle Bedürfnisse reichen rechtlich oft nicht aus. ArbeitgeberInnen müssen sicherstellen, dass Beschäftigte die Inhalte verstanden haben, und Rückfragen stellen können (Live-Webinar mit Chat, definierte Ansprechperson, Follow-up-Gespräch).
Was Außerdem zu beachten ist: Die Verständlichkeit ist gewährleistet und der Erfahrungs- und Ausbildungsstand der zu Unterweisenden werden berücksichtig.
hier ist Präsenz zwingend erforderlich, digital darf nur ergänzend unterwiesen werden. Eine Kombination mit Präsenzunterweisung gilt oft als „Best Practice“. Theoretische Grundlagen können gut und anschaulich digital aufbereitet sein. Die praktische Unterweisung am jeweiligen Arbeitsplatz vor Ort durchzuführen ist sinnvoll. Weiters sind Übungen in Präsenz und aufkommende Fragen schnell und zuverlässig noch vor Ort zu beantworten. Diese kombinierte Variante ist zudem rechtlich sicher und effizient.
Digitale Unterweisung kann sehr gut ergänzend eingesetzt werden. Sie ersetzt niemals eine mündliche und persönliche „face-to-face“ Unterweisung. Auf organisatorischer Ebene ergibt sich durch die digitale Unterstützung viele Vorteile:
Digitale Unterweisung steht an ihren Grenzen in folgenden Bereichen an:
Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz weisen ein hohes Gefahrenpotenzial auf. Demnach sind sie nicht für eine ausschließlich digitale Unterweisung zulässig. Weiters sind praktische Übungen inklusive Rettungen rechtlich gefordert. So können PSAgA – Unterweisungen digitale Methoden nur ergänzend einsetzen, praktische Übungen sind aber ein fixer und essentieller Bestandteil der Unterweisungen. Weitere Informationen sind außerdem auf der Seite des ZAI zu entnehmen.