Digitale Unterweisung – geht das?

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Laut österreichischem Arbeitsrecht gilt die Unterweisungspflicht in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Arbeiten müssen so durchgeführt sein, dass keine Gefahr für ArbeitnehmerInnen besteht. Digitalisierung und KI sind bereits in der Gesellschaft angekommen, demnach stellt sich die Frage ob Unterweisungen auch digital machbar sind? Wir klären auf!

 

Digitale Unterweisung – was ist erlaubt?

Digitale unterstütze Unterweisungen sind grundsätzlich zulässig. Das bedeutet: Geeignete Inhalte können online, in digitalen Lernmodulen oder per E-learning vermittelt werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden (verständliche Sprache, Nachweis der Teilnahmen, Verständnisüberprüfungen etc.).

Eine vollständige Verlagerung in die digitale Sphäre ist nicht erlaubt, denn Unterweisungen ohne Möglichkeiten für Rückfragen, Dialog oder Anpassung an individuelle Bedürfnisse reichen rechtlich oft nicht aus. ArbeitgeberInnen müssen sicherstellen, dass Beschäftigte die Inhalte verstanden haben, und Rückfragen stellen können (Live-Webinar mit Chat, definierte Ansprechperson, Follow-up-Gespräch).

Geeignete Inhalte für digitale Unterweisung können sein:

  • Allgemeine Sicherheitsregeln im Betrieb
  • Brandschutz & Notfallorganisation
  • Erste – Hilfe – Grundlagen
  • Verhalten bei Unfällen und Evakuierung
  • Auffrischungsunterweisungen
  • Theoretische Grundlagen (z.B. Gefahrenstoffe, Ergonomie)

Was Außerdem zu beachten ist: Die Verständlichkeit ist gewährleistet und der Erfahrungs- und Ausbildungsstand der zu Unterweisenden werden berücksichtig.

Nicht ausschließlich digital geeignet:

  • Erstunterweisung am konkreten Arbeitsplatz
  • Maschinen- und Anlagenunterweisung
  • Tätigkeiten mit hohem Gefahrenpotenzial
  • komplexe Tätigkeiten

hier ist Präsenz zwingend erforderlich, digital darf nur ergänzend unterwiesen werden. Eine Kombination mit Präsenzunterweisung gilt oft als „Best Practice“. Theoretische Grundlagen können gut und anschaulich digital aufbereitet sein. Die praktische Unterweisung am jeweiligen Arbeitsplatz vor Ort durchzuführen ist sinnvoll. Weiters sind Übungen in Präsenz und aufkommende Fragen schnell und zuverlässig noch vor Ort zu beantworten. Diese kombinierte Variante ist zudem rechtlich sicher und effizient.

Chancen und Grenzen digitaler Unterweisung:

Digitale Unterweisung kann sehr gut ergänzend eingesetzt werden. Sie ersetzt niemals eine mündliche und persönliche „face-to-face“ Unterweisung. Auf organisatorischer Ebene ergibt sich durch die digitale Unterstützung viele Vorteile:

  • Vereinheitlichung der Unterweisungsunterlagen
  • digitale Verwaltung
  • gute Möglichkeit von mehreren Sprachen
  • jeder kann im eigenen Tempo und ortsunabhängig lernen

Digitale Unterweisung steht an ihren Grenzen in folgenden Bereichen an:

  • praktisches Üben ist nicht digitalisierbar
  • kein Austausch mit anderen gegeben
  • offene Fragen können nicht synchron beantwortet werden
  • erhöhte Anforderungen an die digitalen Kompetenzen der zu Unterweisenden
  • betrieblicher Aufwand für regelmäßige Aktualisierungen der Digitalen Tools.

 

PSAgA und digitale Unterweisung?

Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz weisen ein hohes Gefahrenpotenzial auf. Demnach sind sie nicht für eine ausschließlich digitale Unterweisung zulässig. Weiters sind praktische Übungen inklusive Rettungen rechtlich gefordert. So können PSAgA – Unterweisungen digitale Methoden nur ergänzend einsetzen, praktische Übungen sind aber ein fixer und essentieller Bestandteil der Unterweisungen. Weitere Informationen sind außerdem auf der Seite des ZAI zu entnehmen.

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