
__________________________________
Der Paragraf (rechtskräftig seit 3. Dezember 2024) regelt Arbeiten in engen, kleinen oder schlecht belüfteten Räumen und Behälter, z. B.:
Bevor die Arbeiten starten, ist wie sonst auch überall eine Evaluierung vorgeschrieben. Sobald dort eine ernsthafte Gefahr möglich ist, darf nicht einfach „losgearbeitet werden“. Also immer dann, wenn mindestens eine dieser Gefahren nicht sicher ausgeschlossen werden kann:
Schon eine mögliche Gefahr reicht aus und es benötigt nachweislich folgende Arbeitsschritte.
Der Arbeitgeber muss eine schriftliche Betriebsanweisung erstellen, die genau beschreibt:
Eine mündliche Anweisung reicht nicht!
Der Arbeitgeber muss je nach Gefahr geeignete Schutzmaßnahmen treffen, zum Beispiel:
Auf Basis der Betriebsanweisung hat eine schriftliche Arbeitsfreigabe zu erfolgen (früher „Befahrerlaubnisschein“, „Permit-to-work“). Es handelt sich formell um 2 verschiedene Dokumente. Das Arbeitsfreigabesystem ist ein formal geregeltes Verfahren, mit dem gefährliche Arbeiten erst nach der Prüfung und Freigabe durchgeführt werden. Est ist kein Formular der Bürokratie willen, sondern eine aktive Sicherheitsmaßnahme. Die Voraussetzung für eine positive Arbeitsfreigabe:
Kurz gesagt: Die Betriebsanweisung sagt wie es grundsätzlich geht – Die Arbeitsfreigabe prüft ob es heute, hier und jetzt sicher ist.
Die fachkundige Person bestätigt schriftlich: Betriebsanweisung ist vorhanden, Inhalte wurde mit der vorgefundenen Situation abgeglichen, Schutzmaßnahmen sind umgesetzt, Rettung ggf. organisiert. Erst danach darf gearbeitet werden.

Beispiel eines Rettungskonzepts.
Für Arbeiten, bei denen die oben genannten Gefahren ausgeschlossen werden können, sind dennoch mindestens Maßnahmen zur Überwachung und Rettung der Beschäftigten festzulegen und passende Unterweisungen durchzuführen. Es braucht demnach auch ein Rettungskonzept (z.B. Schleiftrage für horizontale Kabelschächte) inkl. unterwiesener Beschäftigten vor Ort.
Unsere Kursinhalte der Behälter Basis und Refresher Schulungen sind auf die aktuelle Gesetzeslage und die Begriffsbestimmungen im AUVA-Merkblatt abgestimmt. Für weitere Infos steht hier das AUVA-Merkblatt M.plus 327 zum Download bereit.

Rettungsübung mit Flaschenzugsystem.