Neue Regelungen für Behälterarbeiten

Kanal Schacht Behälter Refresher

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Seit November 2025 ist das überarbeitete AUVA Merkblatt – Einsteigen in enge Räume und Behälter veröffentlicht. Die gesetzlichen Neuerungen gemäß der Arbeitsmittelverordnung, sind im Merkblatt detailliert erklärt. Über das Wichtigste informieren wir im folgenden Bericht.

Arbeitsmittelverordnung § 23a – einfach erklärt

Der Paragraf (rechtskräftig seit 3. Dezember 2024) regelt Arbeiten in engen, kleinen oder schlecht belüfteten Räumen und Behälter, z. B.:

  • Schächte, Kanäle
  • Silos, Tanks, Behälter
  • Gruben, Rohrleitungen
  • Pumpensümpfe, Kläranlagen

Bevor die Arbeiten starten, ist wie sonst auch überall eine Evaluierung vorgeschrieben. Sobald dort eine ernsthafte Gefahr möglich ist, darf nicht einfach „losgearbeitet werden“. Also immer dann, wenn mindestens eine dieser Gefahren nicht sicher ausgeschlossen werden kann:

  • gefährliche Gase, Dämpfe oder Stoffe
  • Brand- oder Explosionsgefahr
  • Sauerstoffmangel
  • bewegliche Maschinenteile (z. B. Rührwerke, Beförderungsschnecken)
  • Druck in Leitungen oder Behältern
  • Verschüttungs- oder Versinkungsgefahr
  • extreme Hitze/Kälte oder hohe Luftfeuchtigkeit
  • Absturzgefahr

Schon eine mögliche Gefahr reicht aus und es benötigt nachweislich folgende Arbeitsschritte.

Was ist zwingend vorgeschrieben?

1. Schriftliche Betriebsanweisung:

Der Arbeitgeber muss eine schriftliche Betriebsanweisung erstellen, die genau beschreibt:

  • welche Gefahren bestehen
  • welche Schutzmaßnahmen zu setzen sind (wie gearbeitet werden darf / was verboten ist)
  • wie im Notfall vorzugehen ist

Eine mündliche Anweisung reicht nicht!

2. Geeignete Schutzmaßnahmen treffen:

Der Arbeitgeber muss je nach Gefahr geeignete Schutzmaßnahmen treffen, zum Beispiel:

  • Freimessen der Atmosphäre
  • Belüftung
  • Abschalten & Sichern von Maschinen (Logout /Tagout)
  • Persönliche Schutzausrüstung (z.B.: Auffanggurt und Sicherungssystem)
  • etc.



Freimessen der Atmosphäre.

3. Das Arbeitsfreigabesystem erstellen und eine fachkundige Person benennen:

Auf Basis der Betriebsanweisung hat eine schriftliche Arbeitsfreigabe zu erfolgen (früher „Befahrerlaubnisschein“, „Permit-to-work“). Es handelt sich formell um 2 verschiedene Dokumente. Das Arbeitsfreigabesystem ist ein formal geregeltes Verfahren, mit dem gefährliche Arbeiten erst nach der Prüfung und Freigabe durchgeführt werden. Est ist kein Formular der Bürokratie willen, sondern eine aktive Sicherheitsmaßnahme. Die Voraussetzung für eine positive Arbeitsfreigabe:

  • Betriebsanweisung kennen und verstehen
  • Mitarbeitende müssen vor der Arbeit unterwiesen sein
  • Arbeitsfreigabe durch fachkundige Person vor Ort erteilt

Kurz gesagt: Die Betriebsanweisung sagt wie es grundsätzlich geht – Die Arbeitsfreigabe prüft ob es heute, hier und jetzt sicher ist. 

Die fachkundige Person bestätigt schriftlich: Betriebsanweisung ist vorhanden, Inhalte wurde mit der vorgefundenen Situation abgeglichen, Schutzmaßnahmen sind umgesetzt, Rettung ggf. organisiert. Erst danach darf gearbeitet werden.

4. Notfall und Rettungsvorkehrungen:

  • Aufsichtsposten ist permanent vor Ort
  • Kontakt nach außen jederzeit möglich
  • Rettungskonzept muss klar geregelt sein
  • „Spontanrettung“ ohne Plan ist nicht zulässig
  • Geeignete Rettungsmittel vor Ort (Dreibein, Rettungsgerät, Selbstsicherung)
  • Alarmierungskette festgelegt
  • unterwiesene Rettungsperson vor Ort


Beispiel eines Rettungskonzepts.

Gefahren ausgeschlossen? – Rettung ist Pflicht!

Für Arbeiten, bei denen die oben genannten Gefahren ausgeschlossen werden können, sind dennoch mindestens Maßnahmen zur Überwachung und Rettung der Beschäftigten festzulegen und passende Unterweisungen durchzuführen. Es braucht demnach auch ein Rettungskonzept (z.B. Schleiftrage für horizontale Kabelschächte) inkl. unterwiesener Beschäftigten vor Ort.

Behälter Lehrgänge der Hoehenwerkstatt

Unsere Kursinhalte der Behälter Basis und Refresher Schulungen sind auf die aktuelle Gesetzeslage und die Begriffsbestimmungen im AUVA-Merkblatt abgestimmt. Für weitere Infos steht hier das AUVA-Merkblatt M.plus 327 zum Download bereit.


Dreibein mit Flaschenzug
Rettungsübung mit Flaschenzugsystem.

 

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