Sachkundiger für PSA gegen Absturz

Sachkundiger für PSA gegen Absturz

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss jegliche PSA gegen Absturz sowohl in Österreich als auch in Deutschland zumindest 1 x jährlich von einer Sachkundigen Person überprüft werden. Die Ausbildung entspricht auch den Anforderungen aus der BGG 906.

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